[Translate to Englisch:] PDF Version ÖCV Wettkampfordnung Juli 2009

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[Translate to Englisch:] ÖCV WETTKAMPFORDNUNG (STAND JULI 2009)

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1 Vorbemerkung
2 Spielordnung für Wettbewerbe des ÖCV 2.1 Spiel- und Wettkampfregeln 2.2 Qualifikation für den Hauptwettkampf 2.3 Verzicht, Rücktritt und Nichtantreten 2.4 Missachtung reglementarischer Vorschriften und disziplinairsche Sanktionen 2.5 Wertung und Rangliste 2.6 Teammeting 2.7 Mannschaftskleidung
3 Organisation und Durchführung der Wettbewerbe des ÖCV 3.1 Zuständigkeit 3.2 Spielleitung 3.3 Schiedsrichter 3.4 Besondere Anforderungen an den Austragungsort 3.5 Terminierung und Vergabe 3.6 Ausschreibung 3.7 Spielplan 3.8 Meldung zur Teilnahme 3.9 Allgemeine Teilnahmeberechtigung
4 Wettbewerbe des ÖCV 4.1 Österr. Staatsmeisterschaften der Damen und Herren 4.2 Österr. Staatsmeisterschaften der Mixed Teams 4.3 Österr. Meisterschaften der Mixed Doubles 4.4 Österr. Meisterschaften der Juniorinnen und Junioren 4.5 Österr. Meisterschaften der Rollstuhlteams
5 Teilnahme an internationalen Wettbewerben 5.1 Teilnahmeberechtigung für internationale Wettbewerbe 5.2 Sponsoring 5.3 Finanzielle Unterstützung
6 Änderungen der Wettkampfordnung
1 Vorbemerkung
Die vorliegende Wettkampfordnung regelt den Sport- und Spielbetrieb des Österreichischen Curling Verbandes (ÖCV) und ist bei allen offiziellen Wettbewerben des ÖCV anzuwenden.
Wettbewerbe des ÖCV sind folgende Meisterschaften:
a) Österreichische Staatsmeisterschaften der Herren (Art. 4.1)
b) Österreichische Staatsmeisterschaften der Damen (Art. 4.1)
c) Österreichische Staatsmeisterschaften der Mixed Teams (Art. 4.2)
d) Österreichische Meisterschaften der Mixed Doubles (Art. 4.3)
e) Österreichische Meisterschaften der Junioren (Art. 4.4)
f) Österreichische Meisterschaften der Juniorinnen (Art. 4.4)
g) Österreichische Meisterschaften der Rollstuhlteams (Art. 4.5)
Die Technische Kommission des ÖCV, bestehend aus Sportwart, Jugendwart, Bundestrainer und Development Officer ist berechtigt:
a) weitere Meisterschaften einzuführen
b) einzelne Meisterschaften auszusetzen
c) einzelne Meisterschaften auf Grund besonderer Umstände abzusagen.
2 Spielordnung für Wettbewerbe des ÖCV
2.1 Spiel- und Wettkampfregeln
2.1.1 Alle Wettbewerbe des ÖCV werden gemäß dieser Wettkampfordnung und den Regeln der World Curling Federation (WCF) durchgeführt.
2.1.2 Änderungen und Abweichungen von den vorgegebenen Regelwerken müssen vom Spielleiter in der Ausschreibung bekannt gegeben werden. Sollte es nach der Ausschreibung zu notwendigen Änderungen kommen, sind diese beim offiziellen Teammeeting zu Beginn des Wettbewerbs zu verkünden.
2.2 Qualifikation für den Hauptwettkampf
2.2.1 Direkte Qualifikation durch Platzierung
Die Mannschaften, die im Vorjahr die ersten vier Plätze belegt haben, sind automatisch für den Hauptwettkampf qualifiziert. Hierbei gilt eine Mannschaft dann als die Selbe, wenn mindestens drei Spieler vom Vorjahr für die ausstehende Meisterschaft wieder gemeldet werden und daran teilnehmen.
2.2.2 Direkte Qualifikation des Ausrichters
Der Ausrichter einer Staatsmeisterschaft der Damen, Herren oder Mixed Teams hat das Recht auf einen fixen Startplatz, sofern sich keine seiner Mannschaften bereits nach 2.2.1 für den entsprechenden Hauptwettkampf qualifizieren konnte.
2.2.3 Offene Qualifikation
Melden mehr als acht Mannschaften für eine Meisterschaft, entscheidet im Vorfeld eine offene Qualifikation über die Vergabe der übrigen Plätze für den Hauptwettkampf.
2.3 Verzicht, Rücktritt und Nichtantreten
2.3.1 Teilnahmeverzicht und Rücktritt
Verzichtet eine bereits qualifizierte Mannschaft auf die Teilnahme am betreffenden Wettbe-werb oder tritt eine gemeldete Mannschaft zurück, so hat der Skip dies umgehend der Spiel-leitung zu melden.
2.3.2 Nachrückverfahren
Verzichtet eine qualifizierte Mannschaft auf die Teilnahme an einem Wettbewerb des ÖCV, rückt die bestplatzierte nicht qualifizierte Mannschaft aus der offenen Qualifikation nach.
2.3.3 Nichtantreten einer Mannschaft
Tritt eine Mannschaft zum festgelegten Spielbeginn nicht ordnungsgemäß an, wird der gegne-rischen Mannschaft, sofern sie spielbereit ist, ein Stein für das erste End sowie das Recht des letzten Steines für das zweite End gutgeschrieben. Nach 15 Minuten wird der gegnerischen Mannschaft ein Stein für das zweite End sowie das Recht des letzten Steines im dritten End gutgeschrieben. Nach weiteren 15 Minuten verliert die fehlende Mannschaft das Spiel.
2.3.4 Stehen einer Mannschaft während eines Spiels weniger als drei spielfähige Spieler zur Ver-fügung, gewinnt die gegnerische Mannschaft nach 15 Minuten das Spiel.
2.3.5 Bricht eine Mannschaft ein Spiel vorzeitig ab, gewinnt die gegnerische Mannschaft das Spiel, auch wenn diese im Rückstand war. Ein Spiel über acht Ends kann frühestens nach dem sechsten End aufgegeben werden. Ein Spiel über zehn Ends kann frühestens nach dem achten End aufgegeben werden.
2.3.6 Ein vorzeitiger Spielabbruch entgegen Art. 2.3.5 oder ein Spielverzicht ist grundsätzlich gestattet, wenn ein Spiel keinen Einfluss auf die Klassierung bezüglich aller teilnehmenden Teams hat. Das ist mit dem zuständigen Schiedsrichter abzuklären und seine Entscheidung gilt.
2.3.7 Verstößt ein Team gegen Art. 2.3.5 oder 2.3.6 gilt dies als Missachtung des Reglements bzw. als Verstoß gegen den Spirit of Curling und soll mit Sanktionen geahndet werden.
2.4 Missachtung reglementarischer Vorschriften und disziplinarische Sanktionen
2.4.1 Missachtet ein Spieler, ein Betreuer oder eine Mannschaft die Regeln des Spirit of Curling (gemäß Definition des WCF) oder werden Bestimmungen dieser Wettkampfordnung miss-achtet, kann dies mit Sanktionen geahndet werden.
2.4.2 Zuständig für Sanktionen während des Wettkampfs sind die eingesetzten Schiedsrichter. Zuständig für Sanktionen außerhalb eines Wettkampfs ist die Technische Kommission.
2.4.3 Schiedsrichter haben folgende Sanktionskompetenzen:
o Aussprechen einer Verwarnung
o Ausschluss eines Spielers oder Betreuers vom laufenden oder folgenden Spiel
o Disqualifikation eines Teams vom Wettkampf
2.4.4 Die Technische Kommission hat folgende Sanktionskompetenzen:
o Aussprechen einer Verwarnung
o Wettkampfsperren einzelner Spieler, Betreuer oder der gesamten Mannschaft bis zu einem Jahr für einzelne Wettkämpfe oder alle Wettbewerbe des ÖCV
o Ausschluss einzelner Spieler oder der gesamten Mannschaft aus dem Förderpro-gramm des ÖCV
2.5 Wertung und Rangliste
2.5.1 Bei allen Wettbewerben des ÖCV sind nur Siege und Niederlagen entscheidend für die Rang-liste. Ends und Steine kommen nicht zur Wertung.
2.5.2 Bei allen Wettbewerben des ÖCV soll eine Draw Shot Challenge durchgeführt werden, die gemäß der Regelungen des WCF Einfluss auf den Wettbewerbsverlauf und die Rangliste nimmt.
2.6 Teammeeting
2.6.1 Der Spielleiter hat vor Beginn des Wettbewerbs ein offizielles Teammeeting abzuhalten, bei dem den Teilnehmern Änderungen und Abweichungen von den Regelwerken bekannt gege-ben und Fragen zum betreffenden Wettkampf beantwortet werden.
2.6.2 Beim offiziellen Teammeeting eines Wettbewerbs des ÖCV muss mindestens ein Spieler jeder teilnehmenden Mannschaft anwesend sein, um die eingereichte Mannschaftsaufstellung zu bestätigen und den Wettkampf betreffende Informationen von Seiten des Spielleiters entgegenzunehmen.
2.7 Mannschaftskleidung
Alle an Wettbewerben des ÖCV teilnehmenden Mannschaften müssen aufgrund der eindeut-igen Erkennbarkeit einheitliche Spielkleidung tragen. Dabei müssen die Trikots in Grundfarbe und Design identisch sein.
3 Organisation und Durchführung der Wettbewerbe des ÖCV
3.1 Zuständigkeit
Für die ordnungsgemäße Durchführung eines Wettbewerbs des ÖCV ist der Spielleiter in Zusammenarbeit mit dem ausrichtenden Verein zuständig.
3.2 Spielleitung
3.2.1 Die Spielleitung für Veranstaltungen im Bereich Nachwuchssport unterliegt dem Jugendwart. Für alle anderen Wettbewerbe des ÖCV übernimmt der Sportwart die Leitung, sofern im Vorfeld von der Technischen Kommission kein Vertreter beauftragt wurde.
3.2.2 Der Spielleiter darf nicht an der betreffenden Meisterschaft teilnehmen.
3.2.3 Er ist zuständig für die Erstellung der Ausschreibung, die Erstellung des Spielplans und den Ergebnisdienst.
3.3 Schiedsrichter
3.3.1 Zu den Österreichischen Staatsmeisterschaften der Damen und Herren sind vom ÖCV zwei Schiedsrichter zu bestellen. Zu den übrigen Wettbewerben des ÖCV mindestens einer.
3.3.2 Der zuständige Spielleiter kann gleichzeitig auch als Schiedsrichter eingesetzt werden.
3.3.3 Schiedsrichter dürfen nicht an der betreffenden Meisterschaft teilnehmen.
3.3.4 Schiedsrichter sind für die Überwachung der ordnungsgemäßen Abwicklung des Wettkampfes vor Ort verantwortlich und haben insbesondere die Teilnahmeberechtigung der Spieler und Mannschaften zu Beginn des Wettbewerbs festzustellen.
3.3.5 Schiedsrichter haben sich an die Regeln und Bestimmungen dieser Wettkampfordnung zu halten. Schiedsrichterentscheidungen sind endgültig. In Zweifelsfällen, welche die Regelaus-legung betreffen, entscheidet der Oberschiedsrichter endgültig.
3.4 Besondere Anforderungen an den Austragungsort
3.4.1 Die Österreichischen Meisterschaften werden in einer gedeckten Halle auf speziell für Curling präpariertem Eis durchgeführt.
3.4.2 Den Schiedsrichtern ist zur Ausübung ihres Amtes vom ausrichtenden Verein ein Sitzplatz mit freiem Blick über alle Spielfelder und ein beheizter Raum zur Verfügung zu stellen.
3.4.3 Eintrittskarten
Werden bei einem Wettbewerb des ÖCV Eintrittskarten verkauft, stehen jedem Team bis zu sechs Eintrittskarten kostenlos zu. Eismeistern, Schiedsrichtern und Repräsentanten des ÖCV stehen bis zu zwei kostenlose Karten zu. Sponsoren des ÖCV erhalten jene Menge Karten, die im Sponsorenvertrag vereinbart wurde. Der Verkauf der Karten ist im Vorfeld mit der Technischen Kommission abzusprechen.
3.4.4 Ein zuständiger Eismeister wird für die Österreichischen Staatsmeisterschaften vom ÖCV ernannt und dessen Kosten werden vom ÖCV übernommen.
3.5 Terminierung und Vergabe
3.5.1 Alle Termine und Austragungsorte für Wettbewerbe des ÖCV werden von der Technischen Kommission festgelegt.
3.5.2 Alle Wettbewerbe des ÖCV können auf ein oder zwei Wochenenden verteilt gespielt werden.
3.5.3 Alle Meisterschaftstermine für die folgende Saison sind den Vereinen durch den ÖCV bis spätestens 30. Juni eines jeden Jahres bekannt zu geben.
3.5.4 Die Technische Kommission entscheidet, wenn aus besonderen Umständen Termine oder Austragungsorte geändert werden müssen. In diesem Fall hat der Spielleiter alle betroffenen Mannschaften von der getroffenen Entscheidung unverzüglich schriftlich zu unterrichten.
3.5.5 Mitgliedvereine des ÖCV können sich bis zum 30. April eines jeden Jahres um die Ausricht-ung eines Wettbewerbs im übernächsten Jahr schriftlich bei der Technischen Kommission bewerben.
3.6 Ausschreibung
3.6.1 Der Spielleiter veröffentlicht für den entsprechenden Wettbewerb eine detaillierte Ausschreib-ung spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Meldeschluss.
3.6.2 Die Ausschreibung hat insbesondere Datum und Austragungsort für den Hauptwettkampf und für den entsprechenden Qualifikationswettbewerb zu enthalten. Außerdem müssen die Teil-nahmebedingungen, das Nenngeld, das Meldeformblatt und die Ausschlussfrist für die Meld-ung enthalten sein.
3.7 Spielplan
3.7.1 Den Spielplan hat der Spielleiter den Teilnehmern spätestens zwei Wochen vor Beginn des betreffenden Wettbewerbs mitzuteilen.
3.7.2 Teilnehmer aus dem selben Verein müssen nach Möglichkeit zuerst gegeneinander gesetzt werden. Die restlichen Paarungen werden vom Spielleiter gelost.
3.7.3 Die Technische Kommission entscheidet, wenn aus besonderen Umständen Spielpläne geän-dert werden müssen. In diesem Fall hat der Spielleiter alle betroffenen Mannschaften von der getroffenen Entscheidung unverzüglich schriftlich zu unterrichten
3.8 Meldung zur Teilnahme
3.8.1 Teilnahmeberechtigt an Wettbewerben des ÖCV sind nur solche Spieler, die zu Beginn des Wettbewerbs über einen gültigen Spielerpass verfügen und ordnungsgemäß als Mitglied einer Mannschaft durch den zuständigen Verein gemeldet wurden.
3.8.2 Ordnungsgemäße Meldung
Eine ordnungsgemäße Meldung liegt vor, wenn sie vor Ablauf der Meldefrist in Schriftform beim Sportwart des ÖCV eingeht. Sie hat die Vereinszugehörigkeit, die Namen der Spieler und die Mannschaftsaufstellung zu beinhalten.
3.8.3 Auch die Teilnahme einer Mannschaft, die für einen Wettbewerb des ÖCV direkt qualifiziert ist, muss vom entsprechenden Verein ordnungsgemäß gemeldet werden.
3.8.4 Änderungen der Mannschaftsaufstellung, soweit sie nach den Regelungen dieser Wettkampf-ordnung zulässig sind, sind der Spielleitung vor Beginn des Wettbewerbs bekannt zu geben. Zu beachten ist insbesondere, dass Mannschaften, die direkt oder über eine offene Qualifikation eine Starberechtigung für den Hauptwettkampf erlangt haben, mit mindestens drei Teilnehmern aus jener Qualifikation am Hauptwettkampf teilnehmen müssen.
3.8.5 Meldeschluss
Vier Wochen vor Beginn des Wettbewerbs bzw. der offenen Qualifikation zum Haupt-wettbewerb ist Meldeschluss. Dies gilt auch für direkt qualifizierte Mannschaften.
3.8.6 Nenngeld
3.8.6.1 Von den Teilnehmern wird vom ÖCV ein Nenngeld gemäß der entsprechenden Ausschreib-ung erhoben. Das Nenngeld ist vor dem Meldeschluss des betreffenden Wettbewerbs auf das Konto des ÖCV einzuzahlen.
3.8.6.2 Bei Nichtantreten einer Mannschaft wird das Nenngeld nicht rückerstattet. Der Verein haftet für die Bezahlung des Nenngeldes seiner angemeldeten Teams.
3.9 Allgemeine Teilnahmeberechtigung
3.9.1 Zur Teilnahme an Wettbewerben des ÖCV sind nur Vereine berechtigt, die ordentliche Mitglie-der des ÖCV sind und ihren finanziellen Verpflichtungen dem ÖCV gegenüber nachgekom-men sind.
3.9.2 Jeder Mitgliedsverein kann beliebig viele Teams zur Teilnahme an Wettbewerben des ÖCV melden.
3.9.3 Spielerpass
3.9.3.1 Alle Teilnehmer an Wettbewerben des ÖCV müssen in Besitz eines gültigen, vom ÖCV ausgestellten Spielerpasses sein.
3.9.3.2 Für Spieler mit mehreren Vereinsmitgliedschaften wird vom ÖCV nur ein Spielerpass ausgestellt.
3.9.3.3 Die Schiedsrichter haben vor Beginn des jeweiligen Wettbewerbs die Spielerpässe aller Teilnehmer entgegenzunehmen, deren Gültigkeit zu überprüfen und bis zum Ende des betref-fenden Wettbewerbs aufzubewahren.
3.9.4 Freigabe eines Spielers
Den Vereinen bleibt es freigestellt, durch Beschluss ihres Vorstandes Spieler an andere Vereine freizugeben. Dieser Beschluss ist dem ÖCV schriftlich vor Beginn des jeweiligen Wettbewerbs vorzulegen.
3.9.5 Jeder Spieler darf an einem Wettbewerb des ÖCV nur für eine Mannschaft antreten.
3.9.6 Teilnahme von Ausländern
Ausländer sind für die Österreichischen Meisterschaften teilnahmeberechtigt, sofern sie seit mindestens 18 Monaten nachweislich ihren ersten/ordentlichen Wohnsitz in Österreich haben und im selben Jahr nicht an einer anderen nationalen Meisterschaft teilgenommen haben.
4 Wettbewerbe des ÖCV
4.1 Österreichische Staatsmeisterschaften der Damen und Herren
4.1.1 Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme an den Österreichischen Staatsmeisterschaften der Damen und Herren sind nur solche Spieler berechtigt, die über einen gültigen Spielerpass verfügen und den allgemeinen Bestimmungen dieser Wettkampfordnung gerecht werden.
4.1.2 Qualifikation
Direkte Qualifikation
Die Mannschaften, die im Vorjahr die ersten vier Plätze belegt haben, sind automatisch für den Hauptwettkampf qualifiziert. Hierbei gilt eine Mannschaft dann als die Selbe, wenn mindestens drei Spieler vom Vorjahr wieder für die ausstehende Meisterschaft gemeldet werden und daran teilnehmen. Der ausrichtende Verein hat das Recht auf einen fixen Startplatz, sofern sich keine seiner Mannschaften über die Platzierungen direkt qualifizieren konnte.
Offene Qualifikation
Melden mehr als acht Mannschaften für die Staatsmeisterschaft, entscheidet im Vorfeld eine offene Qualifikation über die Vergabe der übrigen Plätze für den Hauptwettkampf.
4.1.3 Spielsystem
Die Österreichischen Staatsmeisterschaften der Damen und Herren werden im Pagesystem gespielt, sofern mindestens sechs Mannschaften an der Ausscheidung teilnehmen. Treten weniger als sechs Mannschaften an, wird eine Round Robin gespielt.
Spiele der Round Robin und der Tiebreaks werden über acht Ends ausgetragen. Play-Offs, Halbfinale und Finale gehen über zehn Ends.
4.1.4 Betitelung
Der Sieger des Wettbewerbs erringt den Titel des Österreichischen Staatsmeisters der Damen bzw. der Herren.
4.2 Österreichische Staatsmeisterschaften der Mixed Teams
4.2.1 Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme an den Österreichischen Staatsmeisterschaften der Mixed Teams sind nur solche Spieler berechtigt, die über einen gültigen Spielerpass verfügen und den allgemeinen Bestimmungen dieser Wettkampfordnung gerecht werden.
Insbesondere ist hier zu beachten, dass eine Mannschaft aus zwei Damen und zwei Herren auf alternierenden Positionen bestehen muss. Fällt ein Spieler während eines Spiels aus, kann er nur durch einen Spieler des gleichen Geschlechts ersetzt werden.
4.2.2 Qualifikation
Direkte Qualifikation
Die Mannschaften, die im Vorjahr die ersten vier Plätze belegt haben, sind automatisch für den Hauptwettkampf qualifiziert. Hierbei gilt eine Mannschaft dann als die Selbe, wenn min-destens drei Spieler vom Vorjahr wieder für die ausstehende Meisterschaft gemeldet werden und daran teilnehmen. Der ausrichtende Verein hat das Recht auf einen fixen Startplatz, sofern sich keine seiner Mannschaften über die Platzierungen direkt qualifizieren konnte.
Offene Qualifikation
Melden mehr als acht Mannschaften für die Staatsmeisterschaft, entscheidet im Vorfeld eine offene Qualifikation über die Vergabe der übrigen vier Plätze für den Hauptwettkampf.
4.2.3 Spielsystem
Die Österreichischen Staatsmeisterschaften der Mixed Teams werden im Pagesystem ge-spielt, sofern mindestens sechs Mannschaften an der Ausscheidung teilnehmen. Treten weni-ger als sechs Mannschaften an, wird eine Round Robin gespielt.
Alle Spiele werden über acht Ends ausgetragen.
4.2.4 Betitelung
Der Sieger des Wettbewerbs erringt den Titel des Österreichischen Staatsmeisters der Mixed Teams.
4.3 Österreichische Meisterschaften der Mixed Doubles
4.3.1 Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme an den Österreichischen Meisterschaften der Mixed Doubles sind nur solche Spieler berechtigt, die über einen gültigen Spielerpass verfügen und den allgemeinen Bestim-mungen dieser Wettkampfordnung gerecht werden.
Insbesondere ist hier zu beachten, dass ein Doppel aus einer Dame und einem Herrn beste-hen muss. Ersatzspieler dürfen nicht nominiert werden.
4.3.2 Qualifikation
Direkte Qualifikation
Die Doppels, die im Vorjahr die ersten vier Plätze belegt haben, sind automatisch für den Hauptwettkampf qualifiziert sofern sie noch in der selben Besetzung antreten.
Offene Qualifikation
Melden mehr als acht Doppels für die Meisterschaft, entscheidet im Vorfeld eine offene Quali-fikation über die Vergabe der übrigen vier Plätze für den Hauptwettkampf.
4.3.3 Spielsystem
Die Österreichischen Meisterschaften der Mixed Doubles werden im Pagesystem gespielt, sofern mindestens sechs Mannschaften an der Ausscheidung teilnehmen. Treten weniger als sechs Mannschaften an, wird eine Round Robin gespielt.
Alle Spiele werden über acht Ends ausgetragen.
4.3.4 Betitelung
Der Sieger des Wettbewerbs erringt den Titel des Österreichischen Meisters der Mixed Dou-bles.
4.4 Österreichische Meisterschaften der Juniorinnen und Junioren
4.4.1 Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme an den Österreichischen Meisterschaften der Juniorinnen und Junioren sind nur solche Spieler berechtigt, die über einen gültigen Spielerpass verfügen und den allgemeinen Bestimmungen dieser Wettkampfordnung gerecht werden.
Insbesondere sind nur solche Spieler teilnahmeberechtigt, die die Zulassungsvorrausetzungen des WCF zur Weltmeisterschaft der Junioren erfüllen und die am 30. Juni des Jahres, in dem die Weltmeisterschaft stattfindet, das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
4.4.2 Qualifikation
Direkte Qualifikation
Die Mannschaften, die im Vorjahr die ersten vier Plätze belegt haben, sind automatisch für den Hauptwettkampf qualifiziert. Hierbei gilt eine Mannschaft dann als die Selbe, wenn mindestens drei Spieler vom Vorjahr wieder für die ausstehende Meisterschaft gemeldet werden und daran teilnehmen.
Offene Qualifikation
Melden mehr als acht Mannschaften für die Meisterschaft, entscheidet im Vorfeld eine offene Qualifikation über die Vergabe der übrigen vier Plätze für den Hauptwettkampf.
4.4.3 Spielsystem
Die Österreichischen Meisterschaften der Juniorinnen und Junioren werden im Pagesystem gespielt, sofern mindestens sechs Mannschaften an der Ausscheidung teilnehmen. Treten weniger als sechs Mannschaften an, wird eine Round Robin gespielt.
Spiele der Round Robin und der Tiebreaks werden über acht Ends ausgetragen. Play-Offs, Halbfinale und Finale gehen über zehn Ends.
4.4.4 Betitelung
Der Sieger des Wettbewerbs erringt den Titel des Österreichischen Meisters der Juniorinnen bzw. Junioren.
4.5 Österreichische Meisterschaften der Rollstuhlteams
4.5.1 Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme an den Österreichischen Meisterschaften der Rollstuhlteams sind nur solche Spieler berechtigt, die über einen gültigen Spielerpass verfügen und den allgemeinen Bestimmungen dieser Wettkampfordnung gerecht werden.
Insbesondere sind nur solche Spieler und Mannschaften teilnahmeberechtigt, die die Zulas-sungsvorrausetzungen des WCF zur Weltmeisterschaft erfüllen.
4.5.2 Qualifikation
Direkte Qualifikation
Die Mannschaften, die im Vorjahr die ersten vier Plätze belegt haben, sind automatisch für den Hauptwettkampf qualifiziert. Hierbei gilt eine Mannschaft dann als die Selbe, wenn mindestens drei Spieler vom Vorjahr wieder für die ausstehende Meisterschaft gemeldet werden und daran teilnehmen.
Offene Qualifikation
Melden mehr als acht Mannschaften für die Meisterschaft, entscheidet im Vorfeld eine offene Qualifikation über die Vergabe der übrigen vier Plätze für den Hauptwettkampf.
4.5.3 Spielsystem
Die Österreichischen Meisterschaften der Rollstuhlteams werden im Pagesystem gespielt, sofern mindestens sechs Mannschaften an der Ausscheidung teilnehmen. Treten weniger als sechs Mannschaften an, wird eine Round Robin gespielt.
Alle Spiele werden über acht Ends ausgetragen.
4.5.4 Betitelung
Der Sieger des Wettbewerbs erringt den Titel des Österreichischen Meisters der Rollstuhl-teams.
5 Teilnahme an internationalen Wettbewerben
5.1 Teilnahmeberechtigung für internationale Wettbewerbe
5.1.1 Die Gewinner einer Österreichischen Meisterschaft haben das Recht, Österreich bei den da-rauf folgenden Europameisterschaften und Weltmeisterschaften dieser Kategorie zu vertreten, vorausgesetzt dass die Athleten die Kriterien des Bundestrainers erfüllen. Der Bundestrainer behält sich vor, dem Staatsmeister Limits und ein Vorbereitungsprogramm vorzuschreiben und ggf. Änderungen der Mannschaftsaufstellung bzw. der Mannschaft vorzunehmen.
5.1.2 Der ÖCV ist berechtigt, einer Mannschaft bei Nichteinhaltung der Wettkampfordnung oder Verstoß gegen den Spirit of Curling die Teilnahme an internationalen Wettbewerben zu unter-sagen.
5.1.3 Nachrückverfahren
Kann eine zu einem internationalen Wettbewerb qualifizierte Mannschaft zu diesem Wettbe-werb nicht in der Besetzung antreten, mit der sie sich qualifiziert hat oder hält sich mindestens ein Spieler nicht an die Vorgaben des ÖCV, entscheidet die Technische Kommission über die zu entsendende Mannschaft.
5.2 Sponsoring
Die Teilnehmer an internationalen Wettbewerben sind Gesandte des Österreichischen Curling Verbands. Sponsoren dürfen öffentlich und werblich nur nach Absprache mit dem ÖCV vertre-ten werden.
5.3 Finanzielle Unterstützung
Die vom Österreichischen Curling Verband geleisteten Beiträge zu Europa- und Weltmeister-schaftsteilnahmen werden jährlich vom Vorstand des ÖCV neu beschlossen.
6 Änderungen der Wettkampfordnung
Sofern aus zwingenden Gründen Änderungen kurzfristig vorgenommen werden müssen, gilt jegliche, durch den Vorstand des ÖCV geänderte Regelung als bindend.

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